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Kultur und Europa selber machen

Was ist eigentlich Kulturhauptstadt? (Die kurze Antwort: Ein Frosch auf dem Weg zur Wand.)

Wie kann ich Kultur (-Veranstaltungen) selber machen?

Mitmischen vor Ort

Du möchtest dich in deiner Stadt engagieren, weißt aber nicht, wen du ansprechen kannst?



Fördermöglichkeiten

Nicht alles musst du immer "aus eigener Tasche" bezahlt werden. Für manche Ideen gibt es Unterstützung (Money!). Was sind Möglichkeiten für eine Förderung?

„Kulturhauptstadt und du

Was ist Kulturhauptstadt Europas

Seit dem Jahr 1985 werden jährlich zwei der Bewerberstädte aus zwei auserwählten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einem festgelegten Verfahren zur Kulturhauptstadt ernannt. Sinn und Zweck der Benennung von Kulturstädten sind das Hervorheben der kulturellen Vielfalt in Europa, das Stärken des Zugehörigkeitsgefühls der Bürger*innen zu Europa, sowie die Unterstützung des Tourismus und das dadurch erzeugte Aufsehen der Bewerberstädte. Die von der Europäischen Union bestimmten Kulturhauptstädte veranstalten in dem Jahr verschiedene kulturelle Veranstaltungen und locken damit Besucher auch von Außerhalb an.

Was hat das mit mir zu tun

Chemnitz hat die Möglichkeit, für das Jahr 2025 zur Europäischen Kulturhauptstadt ernannt zu werden. Du, als Bewohner*in von Chemnitz, kannst und solltest den Kulturhauptstadtprozess für deine Stadt mitbegleiten und gestalten. Ob Du zu jung dafür bist? Nein! Du erreichst zwar erst im Laufe des Prozesses deine Volljährigkeit, aber Du kannst jetzt schon, als Mitgestalter oder mit Ideen, etwas bewirken.

Wie kann ich dort mitmachen? Und wen kann ich ansprechen für meine anderen Ideen?

Du hast folgende Fragen: Wie kannst Du dich beteiligen? Was sind deine Mittel und Wege? Für die Kulturhauptstadt kannst du dich gern an den Freundeskreis Chemnitz 2025 e.V. oder an das Kulturhauptstadtbüro wenden. Für deine anderen Anliegen hier ein paar Vorschläge, wer dir weiterhelfen kann.

Mehr erfahren

Wie kann ich auch unabhängig von der Kulturhauptstadt Veranstaltungen selber machen?

Welches Amt ist für welchen Bereich verantwortlich? Hier kannst du dich an unserer kleinen Checkliste orientieren. Oder Du möchtest wissen, wer deine Ansprechpartner vor Ort sind und was du für Fördermöglichkeiten hast? Wir können dir weiterhelfen.

"Kultur selber machen“: Was gibt es zu beachten?

öffentliche Veranstaltung

Was ist zu beachten?

§ 3 i.V.m. § 1 Sächsisches Polizeigesetz
Einreichung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz/Abteilung Gewerbe, Marktwesen

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-3146
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Versammlung

Was ist zu beachten?

Sächsisches Versammlungsgesetz

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-3290
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Veranstaltungsort

Was ist zu beachten?

Zulassung als Versammlungsstätte bereits vorhanden?
- wenn nein, Baugenehmigung nötig

Sondernutzungserlaubnis für öff. Straßenraum notwendig
- mind. 3 Monate vorher zu beantragen

Aufstellung fliegender Bauten
- Genehmigung notwendig

Zuständiges Amt / Institution:

Tiefbauamt/Neues Technisches Rathaus

Kontakt

Friedensplatz 1
Tel: 0371 488-7788
Tel: 0371 488 6641
Tel: 0371 488-6328
E-Mail: tiefbauamt@stadt-chemnitz.de
E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de
E-Mail: baugenehmigungsamt@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de / Tiefbauamt
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de / Baugenehmigungsamt

Musik

Was ist zu beachten?

GEMA-Lizenzabgabe

Zuständiges Amt / Institution:

GEMA KundenCenter Berlin

Kontakt

Tel: 030 588 58 999
E-Mail: kontakt@gema.de
Web: www.gema.de

Engagement Künstler

Was ist zu beachten?

Sozialversicherungsabgabepflicht bei KSK

Zuständiges Amt / Institution:

Künstlersozialkasse

Kontakt

Gökerstraße 14, 26384 Wilhelmshaven
Tel: 04421 9734051500
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de

Toiletten

Was ist zu beachten?

Sächs. Versammlungsstättenverordnung § 12
- nach eigenem Ermessen "in ausreichender Stückzahl"

Kontakt

Web: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2111#p12

Speisen und Getränke

Was ist zu beachten?

Anzeige vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz / Abteilung Gewerbe, Marktwesen

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488 3231
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Erste Hilfe

Was ist zu beachten?

entsprechend Auflagen des Ordnungsamtes im Genehmigungsbescheid für die Veranstaltung sicherzustellen

Brandschutz

Was ist zu beachten?

entsprechend Auflagen des Ordnungsamtes sicherzustellen/Grundlage: Sächs. Versammlungsstättenordnung § 19 f., § 24 ff.

Kontakt

Web: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2111#p24

Wachschutz/Security

Was ist zu beachten?

Sachkundenachweis oder Berufsanerkennung nach § 34 a Abs. 1 a GewO.

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz / Abteilung Gewerbe, Marktwesen

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-3123
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Presse und ÖA

Was ist zu beachten?

Flyer, Plakate, Stadtmagazin

Zuständiges Amt / Institution:

371 Stadtmagazin

Kontakt

Cartell Werbeagentur und Verlag GmbH, Zwickauer Str. 132, 09116 Chemnitz
Tel: 0371 355 03 0
E-Mail: info(at)371stadtmagazin.de
Web: www.cartell.de

Was ist zu beachten?

Stadtmagazin

Zuständiges Amt / Institution:

371 Stadtmagazin

Kontakt

Stadtstreicher GmbH, Am Feldschlößchen 18, 09116 Chemnitz
Tel: 0371 38380 0
E-Mail: info@stadtstreicher.de
Web: www.stadtstreicher.de

Ruhestörung/ TA Lärm

Was ist zu beachten?

entsprechend Auflagen des Ordnungsamtes nach Genehmigung, Grundlage: Chemnitzer Polizeiverordnung i.V.m. § 48 BImSchG

Tombola/Lotterie

Was ist zu beachten?

Anzeige und Genehmigung erforderlich bei Ordnungsamt erforderlich, mind. 1 Monat vorher

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-3290
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Feuerwerk

Was ist zu beachten?

Erlaubnis bei Stadt notwendig für Kleinfeuerwerk Kl. II

Zuständiges Amt / Institution:

Ordnungsamt Chemnitz

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-3225
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Förderung/Finanzierung

Was ist zu beachten?

Soziokultureller Jugendfonds

Zuständiges Amt / Institution:

Kulturbetrieb

Kontakt

Kulturkaufhaus Das TIETZ, Moritzstraße 20
Tel: 0371 488-4121
E-Mail: kulturbuero@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Was ist zu beachten?

LAP (Lokaler Aktionsplan für Toleranz und Demokratie)

Zuständiges Amt / Institution:

Büro Bürgermeister D3

Kontakt

Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1
Tel: 0371 488-1934
E-Mail: d3@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de/

Was ist zu beachten?

EFRE Miniprojekte/Europäischer Sozialfonds

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Büro Bürgermeister D3

Kontakt

Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
Tel: 0351 4910-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Web: www.esf-in-sachsen.de

Haftung und Versicherung

Was ist zu beachten?

  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen
  • Haftung ggü. Vertragspartnern sollte vertraglich begrenzt werden
  • Vertragspartner sollten ebenfalls eigene Haftpflichtvers. nachweisen können

Arbeitnehmer

Was ist zu beachten?

  • Abschluss eines ordnungsgemäßen Arbeitsvertrages, Meldung bei der Sozialvers.
  • Arbeitsschutzeinweisung vor Arbeitsaufnahme nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
  • Gesundheitspass des AN bei Speisebetrieb erforderlich

Zuständiges Amt / Institution:

Gesundheitsamt

Kontakt

Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz
Tel: 0371 488-5814
E-Mail: gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
Web: http://vis.stadt-chemnitz.de

Dienstleister

Was ist zu beachten?

  • Abschluss eines ordnungsgemäßen Dienstvertrages
  • Haftung ggü. Dienstleister sollte vertraglich begrenzt werden
  • Dienstleister müssen eigene Haftpflichtversicherung nachweisen

Abrechnung/Buchführung

Was ist zu beachten?

Beratungsdienstleistung

Zuständiges Amt / Institution:

Steuerbüro/Steuerberater
Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit

Kontakt

Moritzstraße 19, 09111 Chemnitz
Tel: 0371 - 36 47 60
E-Mail: info@nkjc.de
Web: http://jugendkulturbox.de

Inklusion

Was ist zu beachten?

Platzhalter

Engagiere dich für eine bunte Kulturhaupstadt

Wir helfen dir, deine Ideen umzustezen

Mitmischen vor Ort

Du möchtest dich in deiner Stadt engagieren, weißt aber nicht, wer deine Ansprechpartner*innen sind?

Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V. in Chemnitz

Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von 60 Vereinen in Chemnitz, dass sich für die Interessen von Jugendlichen eintritt

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Kinderbeauftragte*r der Stadt Chemnitz:

Die Kinderbeauftrage ist eine Ansprechpartnerin für Kinder in der Stadt, die sich für Forderungen, Sorge und Nöte von Kindern...

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Jugendstiftung Sachsen:

Die Jugendstiftung Sachsen, auch JUST, fördert Projekte von und mit jungen Menschen durch Geld und Beratung.

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Chemnitzer Jugendforum:

Im Jugendforum treffen Jugendliche aus Chemnitz aufeinander, denen vor allem die politischen Zustände in Chemnitz „missfallen“.

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Amt für Jugend und Familie Chemnitz

Das Amt für Jugend und Familie ist eine zweigliedrige Behörde. Es besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

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AGJF Sachsen

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V. ist als Dach- und Fachorganisation in der Jugendarbeit Sachsens verankert.

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Weitere Ansprechpartner*innen die dir helfen

Projekte der Mobilen Jugendarbeit

Kontaktdestails folgen in Kürze

Kinder-Jugendclubs in Chemnitz

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Stadtrat der Stadt Chemnitz

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Schülerräte

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Vertrauenslehrer*innen

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Streetworker

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Freizeiteinrichtungen

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Vereine vor Ort

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Mitmachen und eigene Projekte & Ideen verwirklichen

Bist du bereit deine Ideen umzusetzen?

Gerne beraten wir dich auch persönlich wenn noch ein paar Dinge unklar sind.

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Du hast Fragen oder benötigst mehr Informationen über Förderungen oder wie du dich am besten einbringen kannst? Kein Problem, schreib und einfache eine Nachricht.

Netzwerk für Kultur und Jugendarbeit

Moritzstr. 19
09111 Chemnitz

+49 371 - 36 47 60

www.nkjc.de

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Die Erstellung dieser Seite wurde ermöglicht durch den Soziokulturellen Jugendfond der Stadt Chemnitz.